Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir hätten gerne mehr Zeit für Ihre Behandlung (und nicht noch weniger als ohnehin schon) !
In der aktuellen Form lehnen wir die ePA aus unten genannten Gründen ausdrücklich ab, auch wenn wir ein System, wie es z.B. in den Niederlanden, Finnland oder anderen EU-Ländern verwendet wird, explizit unterstützen würden! Bei Fragen zur ePA beraten wir sie gerne. Sollten die ePA in ihrer aktuell geplanten Form tatsächlich so umgesetzt werden und uns damit noch weniger Behandlungszeit für Patienten infolge der Bürokratie übrigbleibt, behalten wir uns vor, Patienten mit dem Wunsch einer ePA-Nutzung an andere Praxen zu verweisen.
Widerspruch jederzeit möglich: Patienten können der ePA einfach und formlos jederzeit und ohne Frist bei Ihrer Krankenkassen widersprechen. Dabei entsteht Ihnen keinerlei Nachteil in der Behandlung! Entgegen den Angaben in vielen Aufklärungsschreiben der Krankenkassen können Sie jederzeit widersprechen und nicht nur 6Wochen lang! Zusätzlich können Sie auch der ePA zustimmen aber z.B. gegen die Nutzung Ihrer Daten zur Weiterverwendung stimmen. Hierbei unterstützt sie auch folgende Webseite, die einen Widerspruchs -Generator anbietet: Widerspruchs-Generatoren – widerspruch-epa.de
Ausführlichere Informationen zur ePA finden Sie, wenn Sie weiterlesen:
Wir möchten unsererseits über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren, zu deren Nutzung Patienten, Ärzte, Apotheker und sonstige Behandler und Institutionen im Gesundheitswesen ab 01.01.2025 seitens des Gesetzgebers gezwungen werden, wenn die Patienten nicht bei ihrer Krankenkasse formlos widersprechen.
Vorweg wollen wir anmerken, daß wir ein modernes und digitales Gesundheitswesen als unabdingbar halten, um den Herausforderungen unserer Zeit mit immer mehr (älteren werdenden) Patienten und immer weniger Ärzten, die zu deren Behandlung zur Verfügung stehen, zu begegnen. Dieses sieht man allein schon an den Angeboten unserer Praxis mit kostenloser Online-Terminbuchung, kostenlosem Patienten-Messenger und Patienten-App, einer Online-Rezeption auf der Homepage und einer TelefonKI, welche die telefonische Erreichbarkeit nachhaltig verbessert hat. Diese Dienste für die Patienten werden mit einem fünfstelligen Betrag pro Jahr ausschließlich von den Praxis-Inhabern finanziert. Die Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen zahlen für diesen Patientenservice keinen einzigen Cent!
1.Datenschutz und Zugriffsrechte: In Deutschland herrschen strenge Datenschutzanforderungen, die oft als Hürden für die Praxistauglichkeit wahrgenommen werden. In Finnland und den Niederlanden wurden pragmatische Lösungen gefunden, um Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit zu kombinieren. Dort haben Patienten klare Kontrollmöglichkeiten über ihre Daten, ohne dass diese zentralisiert gespeichert werden.
2.Technische Umsetzung und Effizienz: In Ländern wie Finnland wird eine dezentrale Datenspeicherung genutzt, die über ein interoperables Netzwerk vernetzt ist, anstatt alles in zentralisierten Systemen zu speichern. Diese Systeme sind stabil und werden laufend an neue Technologien angepasst, was in Deutschland nur schleppend geschieht. Hingegen besteht in Deutschland aufgrund der zentralen Speicherung ein hohes Risiko, daß diese Daten von Hackern über kurz oder lang erbeutet werden mit den entsprechenden Konsequenzen für alle.
3.Akzeptanz und Einführung: Während in Deutschland oft komplexe gesetzliche Regelungen und technische Schwierigkeiten die Einführung bremsen, haben andere Länder frühzeitig auf Pilotprojekte und transparente Kommunikation gesetzt, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Zudem haben die dortigen Systeme einen klaren praktischen Nutzen gezeigt, was die Akzeptanz erleichtert hat.
4.Weiterverwendung der Daten: In z.B. Finnland oder den Niederlanden werden Gesundheitsdaten primär zur Verbesserung der Patientenversorgung und Forschung genutzt, jedoch unter strengsten Datenschutzrichtlinien. In Finnland wird das „Kanta-System“ verwendet, das klare Regeln für den Datenzugriff und strikte Patientenkontrollen bietet. Auch in den Niederlanden sind strenge Datenschutzgesetze verankert, die die Nutzung für andere Institutionen stark einschränken und nur für genehmigte Forschungszwecke erlauben. Im Gegensatz dazu plant Prof. Karl Lauterbach, in Deutschland Daten für verschiedene Institutionen und möglicherweise kommerzielle Zwecke zugänglich zu machen, was Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Datenmonetarisierung aufwirft. In diesem Zusammenhang ist z.B. nicht erklärlich, warum eine Apotheke 3 Tage Vollzugriff auf die Akte eines Patienten erhält (übrigens auch Ergotherapeuten, Pflegeheim etc.). Ebenso ist eine automatische Übertragung der Patientendaten in den europäischen Gesundheitsdatenspeicher (EHDS) geplant.
5. Auflösung des Arzt-Patienten-Geheimnis: Das Arzt-Patienten-Geheimnis ist durch die ePA erheblich gefährdet, da digitale Gesundheitsdaten vermehrt zentral gespeichert und für verschiedene Akteure im Gesundheitswesen zugänglich gemacht werden können. Juristen warnen davor, dass der erweiterte Zugriff auf Gesundheitsdaten durch externe Institutionen die Vertraulichkeit medizinischer Informationen untergraben könnte. Die Möglichkeit, pseudonymisierte Daten für Forschung und andere Zwecke zu nutzen, wirft die Frage auf, ob der Schutz der Privatsphäre langfristig gewahrt bleibt oder eine schleichende „Erosion“ des ärztlichen Schweigepflichtprinzips eintritt.
6. Deutlicher Mehraufwand bei ohnehin knapper Behandlungszeit: Der Mehraufwand ist ein weiterer Kritikpunkt. Dabei geht es nicht nur um die Technik, sondern vor allem auch um die geplanten Patientenaufklärungen und die Dokumentationen, die weitere Zeit kosten, die wir in der Praxis einfach nicht haben. Der durchschnittliche Arzt-Patienten-Kontakt in Deutschland dauert nur etwa 7,6 Minuten pro Konsultation. Diese vergleichsweise kurze Behandlungszeit wurde in einer internationalen Studie bestätigt, die verschiedene Länder hinsichtlich der Arztkontaktzeiten untersuchte. Deutschland liegt dabei im unteren Mittelfeld; andere europäische Länder wie Schweden und Frankreich bieten ihren Patienten im Schnitt deutlich längere Kontaktzeiten von 22,5 bzw. 16 Minuten. Diese kurze Zeit in Deutschland wird besonders problematisch angesehen, da sie häufig nicht ausreicht, um komplexe medizinische Probleme adäquat zu besprechen, was das Risiko für eine “Fließbandmedizin” birgt. Die Hauptursachen für die kurzen Arztkontaktzeiten in Deutschland sind das Vergütungssystem und der Ärztemangel. Das derzeitige System belohnt eine hohe Frequenz an Patientenbesuchen, was Ärzte zu einer schnellen Abwicklung drängt.
7. Kosten, fehlende Vergütung und Ausschluß von Patienten ohne Smartphone: Hinzu kommen Kosten für die ePA in Milliardenhöhe, obwohl die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist und sonst kein Geld für ärztliche Behandlung zur Verfügung zu stehen scheint (siehe seit Jahrzehnten bestehende Budgetierung der Haus- und Fachärzte bei voller Leistungserbringung). Die Nutzung der ePA wird uns seitens der Krankenkassen mit maximal 4x 36Ct (!) vergütet. Außerdem sind viele Patienten automatisch ausgeschlossen, weil sie gar nicht über die neuesten Mobilgeräte verfügen oder sich das nicht leisten können. Rund zehn Prozent der Menschen nutzen kein Smartphone, viele sind damit überfordert.
Weitere Punkte spielen eine Rolle, die wir aber hier nicht alle auflisten wollen sondern auf bereits bestehende informative Webseiten verweisen, wie z.B. dem Team Zahnärzte Bayern/ePA oder dem Fachärzte Verband MEDI Elektronische Patientenakte (ePA) – MEDIVERBUND.
Außerdem interessant ein Vortrag von Dr.med. Stefan Streit, ein Hausarzt aus Köln-Mühlheim, der beim Chaos-Computer-Club (Der Chaos Computer Club e. V. (CCC) ist die größte europäische Hackervereinigung und seit über vierzig Jahren Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen) einen Vortrag über die aktuellen Probleme bei der Nutzung der ePA in der geplanten Fassung berichtet. Das Video finden sie hier elektronische Patientenakte (ePA) Made in Germany – Digitalisierung in der Medizin 2024 – media.ccc.de
Widerspruch jederzeit möglich: Patienten können der ePA einfach und formlos jederzeit und ohne Frist bei Ihrer Krankenkassen widersprechen. Dabei entsteht Ihnen keinerlei Nachteil in der Behandlung! Hierbei unterstützt sie auch folgende Webseite, die einen Widerspruch Generator anbietet: Widerspruchs-Generatoren – widerspruch-epa.de
Mit herzlichen Grüßen,
Das gesamte Team des Medicum Hannover