Praxis für Betriebsmedizin

Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Daher ist es wichtig, präventiv zu handeln und Krankheiten am Arbeitsplatz zu vermeiden. Genau hier setzt die Betriebsmedizin an: Mit einem umfassenden Konzept für die Gesundheitsvorsorge Ihrer Mitarbeiter tragen Sie dazu bei, dass diese gesund bleiben und sich wohlfühlen.

Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen, um individuelle Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter bestmöglich betreut werden und dass Sie als Arbeitgeber sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und investieren Sie in die Betriebsmedizin. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und stehen Ihnen mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern.

Betriebsärztliche Leistungen

  • Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchung
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Untersuchungen nach FEV (Fahrerlaubnisverordnung)
  • Sportbootführerschein
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Betreuung nach dem Mutterschutzgesetz

Haben Sie dazu Fragen, so sprechen Sie uns gerne an.

Durch das Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen.

In die Grundbetreuung fallen alle medizinischen und sicherheitstechnischen Belange des Unternehmens. Dazu zählen u.a. die Analyse von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung. Darüber hinaus werden in Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) alle betrieblichen Interessengruppen beraten.

Der zeitliche Umfang der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung ergibt sich aus der Anzahl der Mitarbeiter sowie der Gefährdungsgruppe des Unternehmens.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und Krankheiten oder Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen, um diesen vorzubeugen. Je nach Art der Gefährdung gibt die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) Auskunft darüber, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen (früher bekannt als G-Untersuchungen) empfohlen oder durchgeführt werden sollen. Die Entscheidung darüber wird auf Basis der im Rahmen der Gefährungsbeurteilung ermittelten Risiken getroffen. Es wird zwischen diesen Vorsorgeformen unterschieden:

  • Angebotsvorsorge
  • Pflichtvorsorge
  • Wunschvorsorge

Nach ArbSchG sind Arbeitsgeber verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Durchführung von Eignungsuntersuchungen, um sicherzustellen, dass ein Mitarbeiter in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben ohne Risiken für seine Gesundheit oder die Gesundheit anderer auszuführen.

Die Regelung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen können Inhalt einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages sein.

Vor Inanspruchnahme der Tätigkeit können Einstellungsuntersuchungen durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Im Rahmen dieser Untersuchung soll überprüft werden, ob der zukünftige Arbeitnehmer den Anforderungen der Tätigkeit gesundheitlich und körperlich gewachsen ist. Dabei orientiert sich die Untersuchung immer an den individuellen Anforderungen der Bewerber an die jeweilige Stelle. Die Einstellungsuntersuchung kann zudem auch im Interesse des Bewerbers liegen, da auch geprüft wird, ob die zukünftige berufliche Tätigkeit die eigene Gesundheit gefährdet.

Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut! Durch alternde Belegschaft, hohe Krankenstände und Fachkräftemangel haben Unternehmen immer mehr Interesse daran ihre Mitarbeiter gesund zu erhalten. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement können wir Sie dabei mit verschiedenen Maßnahmen unterstützen:

Zum Beispiel:

  • Organisation und Durchführungen der jährlichen Grippeschutzimpfung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (SGB IX): Gerne beraten wir Sie nach langer Erkrankung eines Mitarbeiters zur Wiederaufnahme der Tätigkeit
  • Beratung und Empfehlungen zu individuellen und betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen
  • Unterstützung und Teilnahme an Gesundheitstagen in Ihrem Unternehmen
  • Förderung von Früherkennungsmaßnahmen (Manager Check-up Untersuchungen) mit Beratung und Empfehlungen zu individuellen Gesundheitsmaßnahmen

Wir bieten in unserer Praxis an:

Für den Erstantrag und die Verlängerung zur Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung inklusive Sehtest zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.

Was beinhaltet die Untersuchung?

Sehtest, Gesichtsfeldmessung (Perimetrie), Urinuntersuchung (Urinstix), ärztliche Untersuchung u.a. zum Ausschluss relevanter Erkrankungen.

Für die Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS) benötigen Sie bei Erwerb- und bei Verlängerung ab 50 Jahren sowie für die Fahrerlaubnisverordnung zur Fahrgastbeförderung (Taxi) bei Erwerb und Verlängerung ab 60 zusätzlich einen psychometrischen Leistungstest.

Was benötigen Sie am Tag der Untersuchung?

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Sehhilfe, also Brille oder Kontaktlinsen (falls benötigt)
  3. Kostenübernahme der Firma (falls Sie die Untersuchung nicht selbst bezahlen müssen)

Für die Anmeldung zur Sportbootführerscheinprüfung benötigen Sie ein ärztliches Attest welches einen Sehtest, Hörtest und einen allgemeinen Gesundheits-Check beinhaltet.

Was benötigen Sie am Tag der Untersuchung?

  1. Sehhilfe, also Brille oder Kontaktlinsen (falls benötigt)
  2. Personalausweis oder Reisepass

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient der Prävention von Tauchunfällen. Daher sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen in Abhängigkeit vom Lebensalter empfohlen oder sogar vorgeschrieben.

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfiehlt daher die Untersuchungen:

  • Nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • Nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahren sind
  • Nach 1 Jahr, wenn Sie älter als 40 Jahre sind.

Was beinhaltet die Untersuchung?

Anamnese, Ganzkörperuntersuchung, Lungenfunktionstest, Ruhe-EKG, Fahrradergometrie (ab dem 40. Lebensjahr), ggf. Laboruntersuchung.

Falls Sie Fragen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen für werdende Mütter oder Informationen und Beratung zum generellen oder individuellen Beschäftigungsverbot haben, sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt Betriebsmedizin

Öffnungszeiten

Montag – Freitag – 8-12 Uhr
Montag, Dienstag – 14-17 Uhr
Donnerstag – 15-18 Uhr
Patientenannahme bis 30min vor Praxisschließung, sowie nach Vereinbarung.

Telefon & Fax

Telefon
0511-270029-22

Telefon Zuweiser, Selbst/Privat , Betriebsmedizin
0511-270029-24

Fax
0511-270029-23

E-Mail
info@medicum-hannover.de

Anschrift

Medicum Hannover
Johann-Piltz-Ring 3
30629 Hannover